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Unser Hospiz

Wir beachten die Einheit von Körper, Geist und Seele sowie die soziokulturelle Herkunft unserer Bewohner und bewahren ihre Individualität.

Wir beziehen die Angehörigen ein und verstehen die Berücksichtigung des sozialen Umfeldes sowie die Lebensgewohnheiten der Bewohner als Bestandteil für die Gestaltung eines ganzheitlichen Pflegeprozesses.

Wir begegnen unseren Bewohnern mit Achtung und Respekt und wahren die Würde des Sterbens.

⇒ zum Antrag auf vollstationäre Hospizpflege

⇒ zur Voranmeldung für die Aufnahme ins Erzgebirgs-Hospiz

⇒ Aufnahmemodalitäten

 

 
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Unsere Hospiz-Philosophie

Wir informieren unsere Bewohner umfassend und verständlich und wahren das Recht auf eigenverantwortliche Entscheidung.

Wir sichern eine hohe Pflegequalität unter Berücksichtigung anerkannter Standards und der Erkenntnisse aus Pflegeforschung und Pflegewissenschaft.

Wir kooperieren und kommunizieren gleichberechtigt und kompetent mit allen an der Betreuung Beteiligten.

Wir setzen uns selbst mit unserer eigenen Endlichkeit auseinander, um unser Herz für Fragen, Sorgen und Ängste unserer Bewohner öffnen zu können.

Wir helfen unseren Bewohnern bis zum Tod, so aktiv wie möglich leben zu können.

Wir berücksichtigen bei allen Handlungsweisen und Tätigkeiten ökonomische und ökologische Gesichtspunkte.

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Aufnahmekriterien

 

In der Regel kommt eine palliativmedizinische Behandlung in einem stationären Hospiz nur bei einem der folgenden Krankheitsbilder in Betracht:

  • Endzustand einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung
  • fortgeschrittene Krebserkrankung
  • Endzustand einer Erkrankung des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen
  • Vollbild der Infektionskrankheit AIDS

Die Erkrankung,

  • hat ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht, 
  • schließt eine Heilung aus, erfordert jedoch eine palliativmedizinische Behandlung und
  • lässt nach menschlichem Ermessen nur noch eine Lebenszeit von wenigen Wochen oder Monaten erwarten und
  • schließt eine Krankenhausbehandlung i. S. d. § 39 SGB V aus.
     

Ist der körperliche und geistige Zustand des Hospizbewohners soweit eingeschränkt, dass eine Antragstellung eigenständig nicht mehr möglich ist, so erfolgt diese durch den bevollmächtigten Betreuer. 

 
 

Team

Unsere Mitarbeiterinnen die

  • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, 
  • Krankenpflegehelferin,   
  • Physiotherapeutin,
  • Ergotherapeuten,
  • Ärztinnen/Ärzte


sind für die Aufgaben in unserem Hospiz in besonderem Maße fachlich qualifiziert und verfügen darüber hinaus über Weiterbildungen wie z.B. Wund-, Schmerz- oder Aromatherapie und Trauerbegleitung.
Nicht zu vergessen die Unterstützung durch unsere Begleit-/Besuchshunde "Gloria" und "Hildegard".

 

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